Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Die UNICUM Merchandising GmbH ist bestrebt, ihre Online-Angebote möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für alle von uns betriebenen Online-Shops auf Basis von Shopware 5.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere derzeitigen Shopware 5 Shops sind nur teilweise mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Shopware 5 bietet im Standard nur begrenzte Unterstützung für digitale Barrierefreiheit. Aktuell setzen wir kein zusätzliches Plugin zur Barriereverbesserung ein, da verfügbare Lösungen mit unserer Version technisch nicht mehr kompatibel sind.

Geplante Maßnahmen zur Verbesserung

Wir arbeiten aktiv an der vollständigen Migration all unserer Shop-Systeme auf Shopware 6, welches deutlich modernere und barrierefreundlichere Voraussetzungen bietet.
Die Umstellung ist bis zum 3. Quartal 2025 vorgesehen.

Mit der Einführung von Shopware 6 streben wir eine deutlich verbesserte Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit an.

Derzeit bekannte Barrieren

Trotz unserer Bemühungen kann es in der aktuellen Shopware-5-Umgebung zu folgenden Einschränkungen kommen:

  • Fehlende oder unvollständige Alternativtexte bei Bildern

  • Nicht optimal gekennzeichnete Formularelemente für Screenreader

  • Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner Shopbereiche

  • Nicht durchgängig semantisch korrekte HTML-Struktur

  • Eingesetzte Drittanbieter-Plugins (z. B. Zahlungsanbieter) sind ggf. nicht barrierefrei

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren in unserem Online-Shop auffallen oder benötigen Sie Unterstützung beim Zugriff auf Inhalte, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

UNICUM Merchandising GmbH
Barrierefrei-Team
E-Mail: [email protected]

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten oder innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung erfolgt, haben Sie das Recht, ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 BFSG einzuleiten.

Zuständig ist:

 

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de

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